Erste Diplomprüfung
Die erste Diplomprüfung ist in Form von TeilPrüfungen über jede der unter § 4 angeführten Lehrveranstaltungen abzulegen.
Zweite Diplomprüfung
Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.
Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form von Teilprüfungen über jede der unter § 6 angeführten Lehrveranstaltungen abzulegen. Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung aus zwei der folgenden Fächer:
Allgemeine Psychologie,
Methodenlehre,
Entwicklungspsychologie,
Differentielle Psychologie,
Biologische Psychologie, Sozialpsychologie,
Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie,
Psychologische Diagnostik,
Wirtschaftspsychologie, Bildungspsychologie,
Forschungsmethoden und Evaluation.
Diplomarbeit
Die Diplomarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Dieser Gesichtspunkt ist bei der Beurteilung der Diplomarbeit zu beachten. Die abgeschlossene Diplomarbeit ist bei der StudienDekanin oder dem StudienDekan einzureichen, die/der sie an die Betreuerin oder den Betreuer weiterreicht. Die Beurteilung hat innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung zu erfolgen.
Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Pflichtfächer mit Ausnahme des Pflichtfachs "Einführung in die Psychologie" zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten (bei ganztägiger Arbeitszeit) möglich und zumutbar ist.
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