Diplomarbeit
Die
Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung
dient, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch
vertretbar zu bearbeiten. Studierende, die die Voraussetzungen
erfüllen, sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
Vorschlägen der potentiellen Betreuer(innen) auszuwählen. Die Aufgabenstellung
ist so zu wählen, daß die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und
zumutbar ist.
(5) Die
Anmeldung zum ersten Teil der Dritten Diplomprüfung setzt
die positive Beurteilung der zweiten Diplomprüfung voraus. Der erste
Teil der Dritten Diplomprüfung erfolgt in TeilPrüfungen
aller PflichtLehrveranstaltungen des Dritten Studienabschnittes
(positiv beurteilte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit
immanentem Prüfungscharakter bzw. die positive Ablegung der LehrveranstaltungsPrüfungen).
(6) Die
Anmeldung zum zweiten Teil der Dritten Diplomprüfung
setzt den positiven Abschluß des ersten Teils der Dritten Diplomprüfung,
die positive Beurteilung der Diplomarbeit und die positive Beurteilung aller
freien Wahlfächer voraus. Der zweite Teil der Dritten Diplomprüfung
erfolgt in Form einer mündlichen, einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung
vor einem PrüfungsSenat, der sich aus drei Personen
zusammensetzt. Sie hat zu umfassen:
a) eine
Prüfung durch den Betreuer bzw. die Betreuerin aus jenem Prüfungsfach,
dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist;
b) eine
Prüfung durch einen von der StudienDekanin oder dem StudienDekan
bestellten Prüfer aus einem weiteren Teilgebiet der Physik nach Vorschlag des
Kandidaten, das nicht zu eng ist und das thematisch nicht in engem Zusammenhang
mit der Diplomarbeit steht.
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