(1) Die
StudienDauer beträgt 10 Semester, in denen Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß
von 150 Semesterstunden zu absolvieren sind. Von diesen werden 15 Semesterstunden
für Freie Wahlfächer festgelegt.
(2) Das
Studium wird in drei Studienabschnitte gegliedert, die jeweils durch eine Diplomprüfung
abzuschließen sind, wobei im
I. Studienabschnitt: 2 Semester mit 41 Semesterstunden
(Std.), im
II. Studienabschnitt:
5 Semester mit 80 Semesterstunden und im
III. Studienabschnitt: 3 Semester mit 14 Semesterstunden zu
absolvieren sind und die Diplomarbeit zu verfassen ist.
(3)
Prüfungsfächer im Sinne des UniStG § 61 Abs. 2 sind:
Theoretische Physik
Experimentelle
Physik
Computational Physics
Das
Thema der Diplomarbeit ist einem dieser Prüfungsfächer zu entnehmen.
(4)
Teilgebiete der Physik im Sinne dieses Studienplans müssen einem der an den
vier physikalischen Instituten
(Experimentalphysik,
Isotopenforschung und Kernphysik,
Materialphysik,
Theoretische Physik)
vertretenen
Arbeitsgebieten zugeordnet werden können.
Hinweis der Redaktion: Der Absatz (4) ist entsprechend dem
Organisationsplan zu interpretieren.
(5) Der
Erfolg des Studiums wird durch die Diplomprüfungen und die Beurteilung der
Diplomarbeit festgestellt.
(6) Voraussetzungen
für die Anmeldung zu gewissen Lehrveranstaltungen werden in § 8 festgelegt.