Diplomarbeit:
Die Diplomarbeit dient als Nachweis der Fähigkeit, eine wissenschaftliche
Fragestellung selbständig zu bearbeiten. Das Thema der Diplomarbeit ist einem
der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Es ist so zu wählen,
dass für die Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich
und zumutbar ist. Studierende sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder
aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuer/innen
auszuwählen. Die positive Beurteilung der Diplomarbeit ist die Voraussetzung
für die Zulassung zur abschließenden mündlichen Gesamtprüfung vor dem PrüfungsSenat.
Zweiter Teil der 2. Diplomprüfung:
Dies ist eine
Kommissionelle Prüfung mit 2 PrüferInnen und einer/m Vorsitzenden. Den beiden
PrüferInnen soll eine annähernd gleiche Zeitspanne (ca. 30 Minuten) zur Verfügung
stehen. Bei der Anmeldung zur Prüfung ist der/die Studierende berechtigt,
die Namen der PrüferInnen vorzuschlagen. In der Regel wird der Betreuer/die
Betreuerin der Diplomarbeit als Erstprüfer/Erstprüferin nominiert. Der/die
zweite PrüferIn kann vom/von der Studierenden aus einem Teilbereich der Anglistik
und Amerikanistik vorgeschlagen werden, ebenso aus dem Bereich der Freien
Wahlfächer, sofern mindestens 42 Stunden aus einem Fach absolviert wurden.
Die Bestellung des Prüfers/der Prüferin obliegt dem StudienDekan/der StudienDekanin.
13. Die mündliche Prüfung erfolgt auf Basis der Diplomarbeit und des vom/von
der Studierenden erstellten Portfolios, das eine Zusammenschau der Studien des/der
Studierenden enthält, wobei eigene vertiefende und erweiterte Studien durch
Literaturangaben nachgewiesen werden sollen.. Sprachliche und metasprachliche
Kompetenzen werden bei der Beurteilung mit berücksichtigt. Das Portfolio sollte
in Absprache mit dem Prüfer/ der Prüferin rechtzeitig (mindestens 4 Wochen)
vor dem Termin der mündlichen Prüfung vorgelegt werden.
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