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Abschlussarbeit
Diplomarbeit
(1) Das Thema der Diplomarbeit ist aus dem Bereich der Theater-, Film- und Medienwissenschaft zu wählen.
(2) Das Thema ist so zu wählen, daß seine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
(3) Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen
oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung
stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.
(4) Mit der Diplomarbeit ist der Nachweis zur selbständigen sowie
inhaltlich und methodisch vertretbaren Bearbeitung fachspezifischer
wissenschaftlicher Themen zu erbringen.
(5) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende
ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert
beurteilbar bleiben.
I Erste Diplomprüfung
(1) Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung
abgeschlossen. Diese setzt sich aus der Gesamtheit der vorgeschriebenen
und erfolgreich absolvierten LehrveranstaltungsPrüfungen sowie aus der
Fachprüfung (historische Grundlagenfächer, I.2) des ersten
Studienabschnittes zusammen. (In der Fassung von Mitteilungsblatt UOG93
der Universität, Stück XXXIV, Nummer 337, am 28.06.2002, im Studienjahr
2001/02; außer Kraft.)
(1) Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung
abgeschlossen. Diese setzt sich aus der Gesamtheit der vorgeschriebenen
und erfolgreich absolvierten LehrveranstaltungsPrüfungen des ersten
Abschnittes zusammen (In der Fassung von Mitteilungsblatt UOG93 der
Universität, Stück XXIX, Nummer 266, am 27.06.2003, im Studienjahr
2002/03.).
(2) Im Diplomprüfungszeugnis über den ersten Studienabschnitt werden
die studienplangemäß erbrachten Leistungen beurkundet, einschließlich
etwaiger zusätzlich nachgewiesener Qualifikationen (Auslandsstudien,
Fremdsprachenkompetenz, fachspezifische Praxis u. dgl.).
II Zweite Diplomprüfung
(3) Der zweite Studienabschnitt wird mit der positiv beurteilten
zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus vier Teilen:
(3.1) Erfolgreich absolvierte vorgeschriebene
LehrveranstaltungsPrüfungen und Fachprüfung (historische
Grundlagenfächer, II.1) des zweiten Studienabschnitts (In der Fassung
von Mitteilungsblatt UOG93 der Universität, Stück XXXIV, Nummer 337, am
28.06.2002, im Studienjahr 2001/02; außer Kraft.).
(3.1) Erfolgreich absolvierte vorgeschriebene
LehrveranstaltungsPrüfungen des zweiten Studienabschnitts (In der
Fassung von Mitteilungsblatt UOG93 der Universität, Stück XXIX, Nummer
266, am 27.06.2003, im Studienjahr 2002/03.).
(3.2) Erfolgreich absolvierte Freie Wahlfächer (48 SSt.).
(3.3) Approbation der Diplomarbeit.
(3.4) Mündliche Kommissionelle Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung
zu dieser Prüfung sind die unter § 8 (3.1-3) genannten Anforderungen.
Die mündliche Kommissionelle Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
· Methoden, Thesen und Ergebnisse der Diplomarbeit und
· ein weiterer, selbstgewählter Bereich aus dem Gebiet der Theater-, Film- und Medien-wissenschaft.
(4) Im Diplomprüfungszeugnis über den zweiten Studienabschnitt werden
die studienplangemäß erbrachten Leistungen beurkundet sowie die
Schwerpunktbildungen im Rahmen der freien Wahlfächer und der Titel der
Diplomarbeit angeführt.
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