(1) Die
Dauer des Diplomstudiums beträgt acht Semester
und wird in zwei
Studienabschnitte gegliedert. Die Gesamtstundenanzahl wird
mit 120
Semesterstunden festgelegt. Davon sind 72
Semesterstunden aus den
Pflicht- und Wahlfächern und 48
Semesterstunden aus den freien Wahlfächern
zu absolvieren.
(2) Der erste Studienabschnitt, der in das Studium einführt
und die Grundlagen vermittelt, umfasst vier Semester mit 34 Semesterstunden
Pflicht- und 8 Semesterstunden Wahlfächern. Darin enthalten ist die Studieneingangsphase
mit 8 Semesterstunden Pflichtfächern.
(3) Der zweite Studienabschnitt, der zur Vertiefung und
speziellen Fachausbildung dient, umfasst ebenfalls vier Semester mit 30 Semesterstunden
Wahlfächern.
(4) Ein Vorziehen von Lehrveranstaltungen des zweiten
Studienabschnitts in den ersten Studienabschnitt ist möglich. Dies betrifft
insbesondere Lehrveranstaltungen, die nicht regelmäßig angeboten werden können.