Studium im Ausland
Die Curriculumskommission empfiehlt den Studierenden, einen Teil ihres Studiums im fremdsprachigen Ausland zu absolvieren.
Zur Klärung der Anrechenbarkeit von im Ausland abgelegten Prüfungen wird empfohlen, den geplanten Aufenthalt und die vorgesehenen Studieninhalte im Voraus dem monokrati-schen studienrechtlichen Organ zu melden.
Praxis
Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten haben die Studierenden eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 6 Monaten zu absolvieren.
Die Studierenden haben vor der abschließenden kommissionellen Prüfung eine fachein-schlägige Praxis im Umfang von insgesamt sechs Arbeitsmonaten nachzuweisen.
Der Nachweis der absolvierten Praxis ist mit der Anmeldung zur abschließenden kommissi-onellen Prüfung vorzulegen. Die sechs Monate sollten zu je einem Drittel in Lehrwerkstätte, Konstruktionsbüro und Produktion bzw. Maschinenbetrieb verbracht werden.
Wenn die Absolvierung der auswärtigen Praxis nachweislich nicht möglich ist, dann ist er-satzweise eine angeleitete anwendungsorientierte Arbeit durchzuführen. Das Thema dieser Arbeit ist aus dem Bereich der Diplomprüfungsfächer des dritten Studienabschnittes laut Tabelle 4 zu wählen. Das Ausmaß ist dem Umfang der nicht erbrachten Praxis anzupassen.
|