(1) Bakkalaureatsarbeiten
1. Im Laufe des Bakkalaureatsstudiums sind zwei Bakkalaureatsarbeiten anzufertigen. Diese
eigenständigen schriftlichen Arbeiten sind im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen
abzufassen:
- Projektpraktikum im Fach Bakkalaureatsprojekt laut Tabelle 5 5 PR
- Seminar im Rahmen der speziellen Wahlfächer laut Tabelle 7 2 SE
2. Bakkalaureatsarbeiten sind
- vor Beginn der Lehrveranstaltung beim Leiter/bei der Leiterin der Lehrveranstaltung
anzumelden, dabei sind Umfang, Inhalt und Form festzulegen;
Studienplan Bakkalaureats- und Magisterstudium Informatik Prüfungsordnung
- gesondert zu kennzeichnen und orientieren sich in ihrem formalen Aufbau an einer
wissenschaftlichen Publikation;
- in gehefteter oder gebundener Form bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss der
Lehrveranstaltung zur Beurteilung einzureichen.
3. Bakkalaureatsarbeiten sind vom Leiter/von der Leiterin der Lehrveranstaltung binnen vier
Wochen nach Abgabe zu beurteilen.
(2) Magisterarbeit
1. Das Thema der Magisterarbeit ist einem im Magisterstudium absolvierten Fach zu entnehmen.
Fächerübergreifende Themen sind möglich.
2. Für die Durchführung der Magisterarbeit ist das letzte Semester vorgesehen. Der Arbeitsaufwand
zur Anfertigung der Magisterarbeit wird mit 30 ECTS-Punkten bewertet.
3. Vorbereitend und begleitend zur Magisterarbeit sind speziell eingerichtete Magisterarbeitsseminare
im Gesamtausmaß von 6 Sst zu besuchen (vgl. Tabelle 6).
4. Die Beurteilung der Magisterarbeit erfolgt durch Begutachtung. Im Zusammenhang mit der
Magisterarbeit ist eine Präsentation und Verteidigung der Inhalte dieser wissenschaftlichen
Arbeit abzulegen, die Teil der Magisterprüfung ist. Voraussetzung dafür sind die
Absolvierung der für die Magisterprüfung erforderlichen Lehrveranstaltungen und die positive
Beurteilung der Magisterarbeit.
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