Die
schulpraktische Ausbildung umfaßt 12 Wochen (Anlage 1 Z 3.6 UniStG).
Sie besteht aus drei Teilen: Einer Schulerkundung (15 Stunden = 1
Semesterstunde) im ersten Studienjahr, der Fachpraktischen Übung (15
Stunden = 1 Semesterstunde) im zweiten Studienjahr, sowie der
Übungsphase (90 Stunden = 6 Semesterstunden) im zweiten
Studienabschnitt. Die Lehrveranstaltung Schulerkundung ist in enger
Verbindung zur Lehrveranstaltung LehrerIn werden? durchzuführen.
Die Lehrveranstaltung Fachpraktische Übung ist in enger Verbindung mit
den dafür vorgesehenen fachdidaktischen Lehrveranstaltungen des ersten
Studienabschnitts aus den Unterrichtsfächern sowie der
Lehrveranstaltung Unterrichtsplanung durchzuführen. Die Beurteilung der
Lehrveranstaltung Schulerkundung ist durch den/die
Lehrveranstaltungsleiter/in der Lehrveranstaltung LehrerIn werden? vorzunehmen.
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung Fachpraktische Übung ist durch
die Lehrveranstaltungsleiter/innen der fachdidaktischen
Begleitveranstaltungen sowie der Lehrveranstaltung Unterrichtsplanung
vorzunehmen.
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