Für die Zulassung zum Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften ist neben den allgemeinen Studienvoraussetzungen gemäß § 34 UniStG eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiums der Studienrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Elektrotechnik-Toningenieur, Industrial Design, Informatik, Maschinenbau, Mechatronik, Raumplanung und Raumordnung, Technische Chemie, Technische Mathematik, Technische Physik, Telematik, Verfahrenstechnik, Vermessungswesen, Wirschaftsingenieurwesen-Bauwesen, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Technische Chemie.
2. Der Abschluss eines anderen fachlich einschlägigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, welches den in Ziffer 1 genannten Studien gleichwertig ist.1)
3. Der Abschluss eines Fachhochschul-Studienganges technischer Richtung gemäß § 5 Abs. 3 FHStG.2)
1) Die Gleichwertigkeit wird im Zuge des Zulassungsverfahrens (Angelegenheit der Rektorin/des Rektors) festgestellt. Die/der Vorsitzende der Studienkommission gibt eine Stellungnahme dazu ab. Das absolvierte Studium muss nicht genau einem der in Punkt 1 genannten Studien entsprechen, sondern in Umfang und Niveau einem ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudium gleichwertig sein. Für die Absolventinnen/Absolventen der Montanuniversität Leoben und der Universität für Bodenkultur Wien mit dem akademischen Grad „Diplomingenieurin/Diplomingenieur“ wurde die Gleichwertigkeit generell festgestellt (Rektorenvereinbarung), ein Antrag ist nicht erforderlich.
2) Absolventinnen/Absolventen anderer (ausländischer) Fachhochschul-Studiengänge technischer Richtung können ebenfalls zum Doktoratsstudium zugelassen werden. In diesem Fall wird jeder Antrag einzeln geprüft und die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen verbunden, die während des Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind (siehe § 4 Abs. 5). Die/der Vorsitzende der Studienkommission gibt eine Stellungnahme dazu ab.
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