Diplomarbeit
Mit der Diplomarbeit weisen die Studierenden ihre Fähigkeit nach, wissenschaftliche Methoden zur
Lösung von Praxisproblemen der Wirtschaftsinformatik und/oder von wissenschaftlichen Problemen
der Wirtschaftsinformatik anwenden zu können.
Die Studierenden sind berechtigt, das Thema der Diplomarbeit einer potenziellen Betreuerin bzw.
einem Betreuer vorzuschlagen oder aus einer von diesen angebotenen Liste ein Thema auszuwählen
und der zuständigen Studiendekanin bzw. dem Studiendekan bekannt zu geben. Betreuerin bzw.
Betreuer einer Diplomarbeit können Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer mit einer Lehrbefugnis
gem. § 19 Abs. (2) Z 1 lit. a) bis e) sowie lit. f) UOG 1993 sein, wenn letztere von der
Studiendekanin bzw. dem Studiendekan mit der Betreuung und Beurteilung einer Diplomarbeit
beauftragt wurden.
Das Thema der Diplomarbeit kann entweder einem Kernfach der Wirtschaftsinformatik (Information
Engineering, Software Engineering, Data & Knowledge Engineering, Communications Engineering)
oder einem Wahlfach entnommen werden, das im Ausmaß von mindestens 8 SSt.
absolviert wurde. Ausnahmen davon bedürfen der Genehmigung der zuständigen Studiendekanin
bzw. des Studiendekans.
Mit der Bearbeitung der Diplomarbeit kann begonnen werden, wenn der erste Studienabschnitt
abgeschlossen und die Fächer des zweiten Studienabschnitts absolviert sind, die thematisch für die
Diplomarbeit relevant sind. Was relevant ist, entscheidet die Betreuerin bzw. der Betreuer.
Die Diplomarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das Thema ist gem. § 61 Abs. (2)
UniStG so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Die gemeinsame
Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn es möglich ist, die
erbrachte Leistung einzeln zu beurteilen.
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