(1) Das Diplomstudium der Wirtschaftspädagogik vermittelt gemäß dem oben stehenden Qualifikationsprofil die Qualifikation zu einer auf wissenschaftlichen Kenntnissen und Methoden sowie sachlicher und moralischer Verantwortlichkeit beruhenden Erkennung, Analyse und Lösung pädagogischer und pädagogisch bedeutsamer Probleme und Zusam-menhänge in der Wirtschaft und in den für wirtschaftliche Tätigkeiten qualifizierenden Systemen.
(2) Aufbauend auf einem fachwissenschaftlichen Studienteil und einem profilbestimmenden Integrationsfach Wirtschaftspädagogik gewährleistet das wirtschaftspädagogische Stu-dium insbesondere eine polyvalente und flexible Kompetenz für die Tätigkeit in schuli-schen und betrieblichen einschließlich erwachsenenbildnerischen Wirkungsfeldern sowie in affinen Bereichen von Verwaltungs- und Verbandsinstitutionen. Wesentliches Kenn-zeichen dieser Kompetenz ist, in Verbindung mit einem umfangreichen Schulpraktikum und unbeschadet ihres Ausbaus im Rahmen der späteren beruflichen Sozialisation und einer ständigen Erneuerung im Zuge der Fort- und Weiterbildung, eine elementare Be-rufsfertigkeit.
(3) Im Einzelnen bereitet das Studium vor allem auf folgende beruflichen Einsatzmöglich-keiten vor:
• Lehrtätigkeit in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,
• Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung sowie im privaten Schul- und Bildungsbe-reich,
• Lehr- und Organisationstätigkeit im Bildungsbereich von Unternehmen,
• Lehr- und Organisationstätigkeit im Bildungsbereich von Behörden, Kammern, Verei-nen, Verbänden,
• Selbständige Tätigkeit im Bereich der Unternehmens-, Organisations-, Management- und Personalberatung,
• Tätigkeit in kaufmännischen Berufen höheren Niveaus. |