(1) Die Studiendauer des Diplomstudiums Psychologie - als naturwissenschaftliche
Studienrichtung - beträgt 10 Semester (Regelstudiendauer).
Der erste Studienabschnitt dauert fünf Semester. Der zweite Studien-abschnitt
dauert ebenfalls fünf Semester.
Darüber hinaus ist eine Praxis von 480 Stunden zu absolvieren.
(2) Die Gesamtstundenanzahl des Studiums beträgt 150 Semesterstunden in
folgender Aufteilung:
erster Studienabschnitt 70 SSt.
zweiter Studienabschnitt 60 SSt.
freie Wahlfächer 20 SSt.
(3) Der erste Studienabschnitt führt in das Studium der Psychologie ein und dient
insbesondere der Erarbeitung von systematischen Grundlagen. Ferner besteht sein
Ziel im Erwerb des methodischen Instrumentariums und einer grundsätzlichen
Orientierung in der Studienrichtung Psychologie. Diese Elemente sind für das
weitere Studium und für die Erfüllung der gesamten Studienziele (vgl.§ 1- § 3 StPl)
erforderlich.
(4) Der zweite Studienabschnitt hat einem vertieften Eindringen in die psychologische
Forschung und dem Studium der Anwendungsbereiche zu dienen.
(5) Jeder Studienabschnitt wird mit einer positiven Beurteilung aller Teile einer
Diplomprüfung abgeschlossen.