Die Universität vermittelt eine wissenschaftlich orientierte Berufsvorbildung. Die
Absolventinnen und Absolventen können nach diesem Studium in folgenden Bereichen
tätig sein:
(1) in der Erwachsenenbildung,
(2) in der Neuropsychologie,
(3) in der suchttherapeutischen Arbeit,
(4) in der Krisenintervention (z. B. Psychiatrischer Not- und Krisendienst),
(5) in der Sportwissenschaft und in der Sportpsychologie,
(6) in der Gesundheitserziehung,
(7) in der Schulpsychologie,
(8) in der Betreuung behinderter und alter Menschen,
(9) in der psychosozialen Betreuung sozial benachteiligter Personen,
(10) in der Verkehrspsychologie (in Diagnostik, Schulung und Beratung)
(11) in der Ausbildung von Personen, die im psychosozialen, pädagogischen oder
medizinischen Bereich tätig sind,
(12) in der Gesundheitsberatung,
(13) in sozialpsychiatrischen und sozialpädagogischen Projekten,
(14) bei Interventionen in Organisationen,
(15) in der Schulung von Führungskräften,
(16) in der Unfallverhütung und in sonstigen präventiven Bereichen;
Nach weiteren postgradualen Ausbildungslehrgängen im Sinne des Psychologengesetzes
nach § 3 und des Psychotherapiegesetztes nach § 2, können die Absolventinnen und
Absolventen in folgenden Bereichen zusätzlich tätig sein:
(17) in der klinisch-psychologischen Diagnostik und Begutachtung,
(18) im klinisch-psychiatrischen Bereich,
(19) im Bereich der Rehabilitation,
(20) in der psychologischen Behandlung im Sinne des Psychologengesetzes,
(21) in der medizinischen Psychologie durch psychologische Interventionen bei
Patientinnen und Patienten mit körperlichen Erkrankungen,
(22) in der klinisch-psychologischen Beratung und Betreuung von Süchtigen.
(23)in der psychotherapeutischen Behandlung im Sinne des Psychotherapiegesetzes.
Die Schwerpunktsetzung auf Gesundheitspsychologie/Psychotherapie bzw.
Gruppendynamik/Organisationsentwicklung wird somit den Erfordernissen des
Arbeitsmarktes für künftige Absolventinnen und Absolventen optimal gerecht.
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