1. Ziele der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung
In Übereinstimmung mit den im UniStG formulierten Zielen (§ 2), den Grundsätzen für die Gestaltung (§ 3) sowie der Aufgabendefinition für geistes- und kulturwissenschaft-liche Studienrichtungen (Anlage 1 Z 1.1) setzt sich die Philosophie an der Universität Klagenfurt des weiteren folgende Ziele:
(1) Sie leistet die Vermittlung von Allgemeinbildung und fachspezifischer Ausbildung.
(2) Sie fördert eine philosophische Haltung.
(3) Sie befähigt und ermutigt die Studierenden, Initiativen zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen.
(4) Sie selbst trägt die Verantwortung für die Reflexion ihrer Grundlagen und die Orientierung an den gesellschaftlichen Bedürfnissen.
(5) "Philosophische Praxis" ist integraler Bestandteil des gesamten Fächerkanons.
(6) Bei der Anwendung von Wissensinhalten und Methoden gelten gleichermaßen Kriterien der Sinnhaftigkeit und der Machbarkeit.
(7) Der Studienplan bietet genügend Möglichkeiten zur Differenzierung und Vertiefung der individuellen Studien.
Die Tätigkeit der Studierenden der Philosophie an der Universität Klagenfurt bezieht sich auf :
(8) den Erwerb der Fähigkeit des philosophischen Argumentierens (Training);
(9) den Erwerb der Fertigkeit im Umgang mit den Medien (Routine);
(10) den Erwerb von Respekt, Lust und Neugier im Umgang mit Texten (literarische Bildung);
(11) Erfahrungen auf den Gebieten philosophischer Praxis:
a) Entwicklung schriftlicher und mündlicher Sprachkompetenz (Stilistik, Rhetorik),
b) Entwicklung sozialer Kompetenz, Kooperationsfähigkeit und Sensibilität für Differenzen (Gruppendynamik),
c) Entwicklung einer Übersetzungs- und Beratungskompetenz (Consulting);
(12) die Mitwirkung bei der Gestaltung der Lehre, der Auswahl der Inhalte und bei allfälligen Entscheidungen über die Methode (Didaktik);
(13) die historisch-systematische Diskussion philosophischer Probleme im Hinblick auf ihre Gegenwartsrelevanz (Begriffsbildung);
(14) die Analyse der sprach- und wissenschaftstheoretischen Grundlagen (Logik) im Hinblick auf ihre Sachrelevanz (Dialektik);
(15) die Auseinandersetzung mit der Lehr- und Forschungstradition (Theorien zu Geschichte und Recht, Anthropologie, Wirtschaft, Ethik, Politik) im Hinblick auf Möglichkeiten der Veränderung (Kritik);
(16) die Einsicht in die Bedingungen der Konstitution von Weltbildern in Raum und Zeit (Prozessualität);
(17) die Einsicht in die informationstechnische Modellierung und Organisation des modernen Lebens (Ästhetik);
(18) die Mitwirkung in transdisziplinären Forschungsprojekten (Teamarbeit);
(19) die Stärkung der Psyche gegenüber den Anforderungen der Gesellschaft und der Umwelt;
(20) den Entwurf variabler Handlungsspielräume für die Zukunft, auch im Hinblick auf nichtphilosophische Arbeit.
|