(1)Das Lehramtsstudium umfasst das Studium zweier Unterrichtsfächer. Es dauert 9
Semester. Das Studium jedes geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfaches besteht
aus 80 Semesterstunden.
(2)Das Lehramtsstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte mit vier bzw. fünf
Semestern. Die Studieneingangsphase ist Bestandteil des ersten Studienabschnitts.
(3)Von den 80 Semesterstunden für ein Unterrichtsfach aus den Geistes- und Kulturwissenschaften
entfallen 52 Stunden auf die fachwissenschaftliche Ausbildung, 11 Stunden auf die
fachdidaktische Ausbildung, 7 Stunden auf die pädagogische Ausbildung und 2 Stunden auf
das fächerübergreifende Projektstudium. 8 Semesterstunden entfallen auf freie Wahlfächer.
(4)Die Gesamtanzahl der Semesterstunden für das Fach Pädagogische Ausbildung beträgt
einheitlich 14 Stunden, unabhängig davon, welches zweite Unterrichtsfach gewählt wurde.
Davon werden 2 Semesterstunden im Rahmen des Fächerübergreifenden Projektstudiums
absolviert.
(5)Die Gesamtanzahl der Semesterstunden für das Fächerübergreifende Projektstudium
beträgt 6 Stunden, die sich aus jeweils 2 Stunden pro Unterrichtsfach und 2 Stunden
Pädagogik zusammensetzen.
(6)Im zweiten Studienabschnitt ist das Schulpraktikum in der Dauer von 12 Wochen zu
absolvieren.
(7)Bei innerem fachlichen Zusammenhang der für das freie Wahlfach absolvierten Lehrveranstaltungen
im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden kann das freie Wahlfach
sinngemäß im Sinne eines Zusatzqualifikationsnachweises benannt werden. Einen
entsprechenden Antrag hat die Studentin oder der Student an die Studiendekanin oder den
Studiendekan zu stellen.