(1) Das Studium der Romanistik (und zwar auf der Ebene des Bakkalaureatsstudiums sowie des Magisterstudiums)
ermöglicht es den Studierenden dieses Faches, sich im Sinne der wissenschaftlichen Berufsvorbildung
zu Expertinnen bzw. Experten auf dem Gebiet der romanischen Sprachen, Literaturen und Kulturen
auszubilden, wobei im Einklang mit dem Profil der Universität Klagenfurt den romanischen Sprachen,
Dialekten und Regionalkulturen in Oberitalien sowie ihren vielfältigen Verflechtungen mit den angrenzenden
Sprach- und Kulturräumen besondere Bedeutung zukommt. Die Studierenden erwerben somit im Verlauf
des Studiums theoretische und praktische Kompetenzen in zwei romanischen Sprachen sowie in verschiedenen
– fachspezifischen und berufsrelevanten – Gegenstandsbereichen, wodurch ihnen die Möglichkeit
eröffnet wird, nach Studienabschluss in einer Vielzahl etablierter und alternativer Berufsfelder tätig zu werden.
Wenn auch diese Berufsfelder sehr unterschiedliche Anforderungsprofile zeigen, so ist ihnen allen der
Umstand gemeinsam, dass sie neben der Fähigkeit, mit Sprache (Mutter- und Fremdsprache) bewusst und
differenziert umzugehen, hohe kulturelle und wissenschaftlich-analytische Kompetenzen erfordern.
(2) Zu solchen Berufsfeldern gehören: Archiv- und Bibliotheksdienst; diplomatischer Dienst; Arbeit als
Verlagslektor/in; Tätigkeiten imKulturbereich; internationale Kooperationen im Bereich Bildung und Wissenschaft;
Tätigkeit als Übersetzer/in; Tätigkeit in der außerschulischen und betrieblichen Aus- und Weiterbildung;
Tätigkeit im Bereich der Massenkommunikation (Presse, Rundfunk, Fernsehen), in der Werbebranche
und im Freizeit- und Tourismusbereich; grenzüberschreitende Koordinations- bzw. Öffentlichkeitsarbeit
in Betrieben, Körperschaften, Behörden und Vereinen; linguistisch orientierte Berufe: Entwicklung von Lexika,
Lehrwerken etc.; Tätigkeit im Bereich der Computerlinguistik.
(3) Die dafür erforderlichen Grundkompetenzen werden in den Pflichtfächern sowohl sprachspezifisch
als auch im Kontext eines romanistischen Wissenschaftsbegriffs vermittelt und werden in den Wahlfächern
fachspezifisch bzw. berufsrelevant vertieft und ergänzt. Zu den Grundkompetenzen gehören:
1. Sprachpraktische Kompetenzen. Das bedeutet: Erstens – komplexe, auch kognitiv verfügbare Kenntnisse
in einer romanischen Sprache, die vom subtilen Textverstehen bis zur Produktion von situationsadäquaten
mündlichen und schriftlichen Texten reichen; dazu gehört auch die so wichtige Fähigkeit, als
Textmittler/in zwischen verschiedenen Kulturräumen zu fungieren, wofür nicht nur eine vorzügliche
Beherrschung der Fremdsprache, sondern auch ein differenziertes Ausdrucksvermögen in der Muttersprache
erforderlich ist. Zweitens – Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache, die je nach
Bedarf erweitert und vertieft werden können.
2. Methodische Kompetenzen. Das bedeutet: Vertrautheit mit den wesentlichen Techniken der intellektuellen
Arbeit, also z.B. Informationsbeschaffung, Informationsverarbeitung und Informationsweitergabe;
Aneignung der jeweils notwendigen Terminologien; Kenntnis der Prinzipien der Theoriebildung; Fähigkeit
zum analytischen Denken, zum Denken in Alternativen und zum synthetischen Erfassen komplexer
Zusammenhänge, zum selbständigen Forschen, zur fachspezifischen Argumentation sowie zur kreativen
Anwendung des erworbenen Wissens und dessen Übertragung auf neue Tätigkeitsfelder.
3. Sprachreflexive Kompetenzen. Das bedeutet: Einsichten in die Funktion, Leistung und Struktur von
Sprache im Allgemeinen und der gewählten romanischen Sprachen im Besonderen; Kenntnis ihrer regionalen,
sozialen und situativen Varianten sowie ihrer Verwendung im konkreten Diskurs; Verständnis
für das Wesen von Zeichensystemen und für ihre historische Bedingtheit; Vertrautheit mit linguistischen
Beschreibungsansätzen sowie die Fähigkeit, Verbindungen zwischen Sprache einerseits und Psyche,
Kultur und Gesellschaft andererseits herzustellen.
4. Kulturell-literarische Kompetenzen. Das bedeutet: Fähigkeit zum differenzierten, problembewussten
und eigenständigen Umgang mit Texten aller Art, wobei – entsprechend der Tradition der romanischen
Länder – den literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt; Kompetenz zur Situierung,
Analyse und Kritik solcher Texte im Rahmen von allgemeinen kulturellen und gesellschaftlichen Theorien
und Erklärungsmodellen; Fähigkeit, Verbindungen zwischen literarisch-kulturellen Texten und ihrer
medialen Repräsentation herzustellen.
5. Interkulturelle Kompetenzen. Das bedeutet: Kenntnis des soziokulturellen Kontextes (Gesellschaft,
Geschichte, Kultur, Politik, Institutionen, Wirtschaft etc.) des jeweiligen Sprachraumes; die Fähigkeit,
sich mit den aktuellen kulturellen, sozialen und politischen Problemen der französisch-, italienisch- oder
spanischsprachigen Länder kritisch und sachlich fundiert auseinanderzusetzen, sowie die Bereitschaft,
mit differenten kulturellen Erfahrungen und Einstellungen problembewusst umzugehen.
(4) Im Verlauf eines Bakkalaureatsstudium Romanistik eignen sich die Studierenden diese verschiedenen
Kompetenzen in dem Ausmaß an, wie es für eine erfolgreiche Tätigkeit in den oben genannten Berufsfeldern
erforderlich ist. Im Magisterstudium Romanistik erfolgt eine Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenzen,
vor allem im sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichen Bereich. Die Absolvent/inn/en eines
Magisterstudiums besitzen daher nicht nur die fachspezifischen Kompetenzen, die als Basis für eine
wissenschaftliche Laufbahn dienen können, sondern verfügen auch über das kulturelle, methodische und
sachliche Wissen, das sie dazu befähigt, eine verantwortliche Tätigkeit in Wirtschaft und Politik, Kunst und
Kultur auszuüben.
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