Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften bietet eine allgemein wissenschaftlich-juristische Ausbildung, auf der nachfolgende berufliche Ausbildungswege aufbauen können. Auf die Einrichtung von Studienzweigen wird verzichtet. Jedoch besteht im dritten Studienabschnitt die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Fächergruppen, die die Hauptrichtungen der rechtsberuflichen Schwerpunkte repräsentieren, zu wählen und so Akzente zu setzen, ohne dass der universelle Charakter des Studiums verloren geht.
Das interdisziplinär konzipierte rechtswissenschaftliche Studium hat die Aufgabe, Rechtskenntnis und Rechtsverständnis zu vermitteln. Die juristische Lehre erfolgt forschungsgeleitet. Ziel ist es, den Studierenden das Recht in seinen nationalen und internationalen Zusammenhängen zugänglich zu machen und sie in der Methodik zur Behandlung von Rechtsfällen zu schulen.
Bei der Vermittlung des Rechtsstoffes geht es um ein Gesamtverständnis der Ziele, Grundsätze und Instrumente des Rechts und seiner Teilbereiche. |