Voraussetzung für die Zulassung sind die im Par. 35 UniStG festgelegten Bestimmungen. Darüber hinaus gibt es keine besonderen Studienvoraussetzungen für das Fach Musikwissenschaft. Wünschenswert ist ein grundsätzliches Interesse an der Musik in allen ihren Erscheinungsformen bzw. als akustisches, psychologisches und soziologisches Phänomen. Praktische musikalische Fähigkeiten begünstigen das Studium, sind aber nicht unbedingt erforderlich.
Für das Studium der Musikwissenschaft ist gemäß Par. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Universitätsberechtigungsverordnung 1998 (BGBl.II Nr. 44/1998 in der geltenden Fassung) für Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Schule ohne Pflichtgegenstand Latein sowie zur Berufsreifeprüfung eine Zusatzprüfung aus Latein vor dem Abschluss des ersten Studienabschnitts abzulegen. Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn Latein nach der 8. Schulstufe an einer Höheren Schule im Ausmaß von mindestens 12 Wochenstunden erfolgreich besucht worden ist. |