(1) Das Lehramtsstudium an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz
dauert 9 Semester und umfasst für die geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer 77 bis 80
Semesterstunden pro Unterrichtsfach sowie das Schulpraktikum im Ausmaß von 12 Wochen (§ 13 Abs.
1, Anlage 1 Z 3.4 und Anlage 1 Z 3.6 UniStG).
(2) Für das naturwissenschaftliche Unterrichtsfach Leibeserziehung umfasst das Lehramtsstudium 120
Semesterstunden (§ 13 Abs. 1, Anlage 1 Z 3.4 UniStG).
(3) Das Studium ist in zwei Studienabschnitte gegliedert (§ 13 Abs. 2 UniStG). Der erste Studienabschnitt
hat die Aufgabe, in das Studium einzuführen. Er umfasst 4 Semester. Der zweite Studienabschnitt
dient der Vertiefung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung. Er umfasst 5 Semester.