Ein Ziel der psychologischen Arbeit ist die Gestaltung und Verbesserung
menschlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen. Dies Ziel soll vor allem durch die
Anwendung psychologischen Wissens und den Einsatz verschiedener wissenschaftlich
reflektierter psychologischer Fertigkeiten erreicht werden, indem versucht
wird, das komplexe psychische Geschehen wissenschaftlich fundiert zu verstehen
und zu erklären. Anwendungen finden diese Erkenntnisse in verschiedenen
psychologischen Dienstleistungen, die von Einzelpersonen, aber auch sozialen
Gruppe (wie Paaren oder Familien) in Anspruch genommen werden. Weiters nutzen
zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Jugendämter,
nicht-gewinnorientierte, insbesondere gemeinnützige Organisationen wie
z.B. Heime, Kinderdörfer, Sozialeinrichtungen, ebenso Wirtschaftsunternehmen
wie z.B. Industriebetriebe, Banken, Werbeagenturen, sowie Institutionen im Freizeitbereich
wie z.B. Sportverbände das psychologische Angebot. Sowohl mit diesen
Anwendungen, als auch mit Lehre und Forschung erfüllt die Psychologie eine
wichtige gesellschaftliche Funktion.
Die häufigsten Tätigkeitsgebiete von Psychologinnen und Psychologen liegen in folgenden Bereichen:
* Im Gesundheitswesen, z.B. als Klinischer Psychologe oder Klinische Psychologin,
als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, als Gesundheits-, Neuro- oder
RehabilitationspsychologInnen in verschiedenen Beratungsstellen, in klinischen
Einrichtungen (Psychosomatische Kliniken, Psychiatrischen Einrichtungen, Neuropsychologischen
Institutionen, Rehabilitationszentren). Weiters in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung oder in Projekten der betrieblichen Gesundheitsförderung.
* In der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, z.B. in Firmen als
BetriebspsychologInnen oder im Bereich des Personalmanagements, in der Arbeitsmarktverwaltung,
in Unternehmens- und Personalberatungsfirmen, in Werbeagenturen,
in Arbeitgeber- bzw. in Arbeitnehmerinstitutionen, in freier Praxis.
* In der Pädagogischen Psychologie, z.B. in Schulbehörden als SchulpsychologInnen,
in Jugendämtern, in Erziehungsberatungsstellen.
* An der Universität in Forschung und Lehre, in der Studentenberatung.
* In der Verkehrspsychologie in verkehrspsychologischen Forschungseinrichtungen,
im Kuratorium für Verkehrssicherheit.
* In der Justiz, z.B. als GerichtspsychologInnen, GefängnispsychologInnen, im
Rahmen von Resozialisationsmaßnahmen, im Justizministerium.
* In der Erwachsenenbildung in Einrichtungen zur beruflichen Umschulung und
Weiterbildung, in freier Praxis.
* Im Bundesheer und in der Sportpsychologie.
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