Dauer des Diplomstudiums Psychologie
(1) Die Studiendauer des Diplomstudiums Psychologie ist gemäß UniStG (Anl. 1, Z. 5.14)
mit 10 Semestern festgelegt.
(2) Das Diplomstudium Psychologie gliedert sich in zwei Studienabschnitte.
(3) Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester. Er wird mit der Studieneingangsphase
gem. §38 Abs. 1 UniStG eingeleitet und mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.
(4) Der zweite Studienabschnitt umfasst sechs Semester und wird mit der zweiten
Diplomprüfung abgeschlossen. Im zweiten Studienabschnitt ist eine Diplomarbeit zu
verfassen und Praxis im Ausmaß von 12 Wochen zu erwerben. Die Studierenden
haben die Möglichkeit, Anwendungsfelder der Psychologie kennen zu lernen und
Erfahrungen in psychologischen Tätigkeiten zu sammeln.
(5) Die Anzahl der für den Abschluss des Diplomstudiums Psychologie erforderlichen
Semesterstunden (=SSt) beträgt insgesamt 150. Davon entfallen 15 SSt auf freie Wahlfächer
gem. § 13 Abs. 4 Z. 6 UniStG. Von den verbleibenden 135 SSt sind
65 SSt im ersten und 70 SSt im zweiten Studienabschnitt zu absolvieren.
(6) Zur Bestimmung des Umfangs von Lehrveranstaltungen in European Credit Transfer
System Einheiten (ECTS) werden folgende Äquivalente zugrunde gelegt: Eine Semesterstunde
VO und UE entspricht 1,5 ECTS Einheiten, eine Semesterstunde SE, ES
und VL 2 ECTS Einheiten, eine zweistündige VU 4 ECTS Einheiten und eine dreistündige
VU 5 ECTS Einheiten. Die Diplomarbeit entspricht 30 ECTS Einheiten, der
zweite Teil der zweiten Diplomarbeit 10 ECTS Einheiten und die Praxis je nach Dauer
16,5 ECTS Einheiten.