(1) An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck kann in Verbindung mit der
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie unter Mitwirkung der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät ein politikwissenschaftliches Studium absolviert werden.
(2) Das Studium umfaßt 8 Semester bzw. 118 Semst. Von den 118 Semst. entfallen 70 Semst. auf
politikwissenschaftliche Pflicht- und Wahlfächer und 48 Semst. auf freie Wahlfächer. Die politikwissenschaftlichen
Pflicht- und Wahlfächer gliedern sich in eine Studieneingangsphase und
zwei Studienabschnitte. Der Abschluß des ersten Studienabschnittes (38 Semst.) wird durch die
positive Beurteilung aller im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes
nachgewiesen. Der zweite Studienabschnitt (32 Semst.) wird durch die positive Beurteilung
aller Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes, durch positive Beurteilung
der freien Wahlfächer (48 Semst.), durch die Approbation der Diplomarbeit sowie die erfolgreich
abgelegte zweite Diplomprüfung nachgewiesen.