Diplomarbeit
Die Diplomarbeit dient neben den Prüfungen und Beurteilungen als Beleg des Erfolges der wissenschaftlichen
Berufsvorbildung und als Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig
sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten (§ 4 (4) UniStG).
AVon ihrer Konzeption her ist die Diplomarbeit unabhängig von der Form ihrer Erstellung eine wissenschaftliche
Arbeit, welche den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens in formaler, methodischer
und inhaltlicher Hinsicht zu genügen hat, wobei die Erzielung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
im strengen Wortsinn nicht gefordert wird.
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Diplomarbeit regelt § 61 UniStG, die Art und Form
der Erstellung bestimmt der Betreuer/die Betreuerin. Die Studierenden sind berechtigt, dem Betreuer/
der Betreuerin diesbezügliche Vorschläge zu machen.
Die Teilnahme an einem begleitenden Konversatorium oder Privatissimum wird empfohlen.
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