(1) Das Lehramtsstudium dauert neun Semester und besteht aus zwei Studienabschnitten. In den an
der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck eingerichteten Unterrichtsfächern
dauert der erste Studienabschnitt vier Semester und der zweite Studienabschnitt fünf Semester.
(2) Das Lehramtsstudium besteht aus der fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Ausbildung
in zwei Unterrichtsfächern und der schulpraktischen Ausbildung. Anlässlich der Zulassung
zum Lehramtsstudium müssen die Studierenden ihre Wahl von zwei Unterrichtsfächern
bekannt geben.
Die Unterrichtsfächer Biologie und Umweltkunde, Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde,
Mathematik, Physik können untereinander oder mit einem an der Geisteswissenschaftlichen
oder Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck oder einem an einer anderen
Universität oder Universität der Künste eingerichteten Unterrichtsfach verbunden werden, wobei
die Bestimmungen des UniStG, Anlage 1, Z 3.5 zu beachten sind.
(3) Das Lehramtsstudium umfasst im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde 100 Semesterstunden
(SStd.), davon 10 aus freien Wahlfächern, im Unterrichtsfach Chemie 110 Semesterstunden,
davon 11 aus freien Wahlfächern und in den Unterrichtsfächern Geographie und Wirtschaftskunde,
Mathematik, Physik 90 Semesterstunden, davon 9 aus freien Wahlfächern.
(4) Die schulpraktische Ausbildung dauert in jedem Unterrichtsfach 6 Wochen (= 120 Stunden = 8
Semesterstunden).
(5) Die Lehrveranstaltungen der freien Wahlfächer können von den Studierenden aus dem Lehrangebot
aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten frei ausgewählt werden.
(6) Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung, der zweite Studienabschnitt
wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen.
(7) Falls das Thema der Diplomarbeit aus einem der Unterrichtsfächer Biologie und Umweltkunde,
Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik oder Physik gewählt wird, wird der
Titel „Magistra der Naturwissenschaften“ bzw. „Magister der Naturwissenschaften“ verliehen.