Dissertation
Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation abzufassen. Das Thema der Dissertation ist einem der im
Studienplan der absolvierten Studienrichtung festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in
einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. Die Betreuung der Dissertation
erfolgt durch eine fachlich zuständige Universitätslehrerin oder einem fachlich zuständigen
Universitätslehrer gemäss § 62 Abs. 4 und 5 UniStG.
Darüber hinaus gelten die im § 62 UniStG festgelegten Regelungen.
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