Das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften umfasst einschließlich der für die Anfertigung
der Dissertation vorgesehenen Zeit vier Semester.
Während des Doktoratsstudiums sind von den Studierenden forschungsrelevante Lehrveranstaltungen
im Umfang von insgesamt 12 Semesterstunden zu absolvieren.
Diese zu wählenden Lehrveranstaltungen müssen aus 3 Fachbereichen stammen
a) Wissenschaftstheorie und –methodik
b) auf das Thema der Dissertation bezogener Fachbereich
c) ergänzende Fächer außerhalb des auf das Thema der Dissertation bezogenen Fachbereichs
Aus jedem der Fachbereiche sind mindestens 2 Semesterstunden zu wählen. Privatissima können nur
im Ausmaß von höchstens 2 Semesterstunden und nur im Fachbereich b) absolviert werden.
Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen sind von der oder dem Studierenden im Einvernehmen
mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation auszuwählen und der Studiendekanin oder
dem Studiendekan innerhalb eines Monats nach der Auswahl vorzulegen.
Die Genehmigung der Stundenauswahl obliegt der Stud iendekanin oder dem Studiendekan, welcher
innerhalb von 2 Monaten darüber zu entscheiden hat.
Die Anerkennung von außeruniversitären wissenschaftlichen Leistungen erfolgt nach Maßgabe des §
59 UniStG durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Studienkommission.