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Abschlussarbeit
§ 8 Bakkalaureatsarbeiten
(1) Die beiden Bakkalaureatsarbeiten sind im Rahmen der beiden Lehrveranstaltungen
"Wahlseminar" (4 ECTS-Punkte) und "Entwerfen" (13 ECTS-Punkte) anzufertigen. Der
Aufwand der Studierenden für die Bakkalaureatsarbeiten ist in die ECTS-Punkte dieser
Lehrveranstaltungen eingerechnet. Inhalt der Lehrveranstaltung "Entwerfen" ist der Entwurf
eines architektonischen Projekts, bei dem die in den einzelnen Studios (Raumgestaltung,
Wohnbau, Gebäudelehre, Hochbau und Städtebau) erlernten Fähigkeiten integrativ zur
Anwendung gebracht werden. Inhalt der Lehrveranstaltung "Wahlseminar" ist die
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Spezialgebiet der Architektur.
(2) Zum Umfang der Arbeiten gehört eine angemessene Dokumentation. Richtlinien dafür
sind vom studienrechtlichen Organ festzulegen. |
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