Zur Absolvierung des Lehramtsstudiums gehört zusätzlich die Schulpraktische Ausbildung, die im Semesterstundenausmaß nicht in das Lehramtsstudium miteinbezogen ist.
Die Ausbildung umfasst 11 SSt (165 Unterrichtseinheiten), die im Rahmen von 12 Wochen zu absolvieren sind (UniStG Anlage 1 Z 3.6) und sind je zur Hälfte den beiden Unterrichtsfächern zuzurechnen. Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Schulpraktikum Phase 1: Pädagogisches Praktikum ab dem 3. Semester, das nur einmal im Rahmen des Lehramtsstudiums zu absolvieren ist.
Seminar 2 SSt (30 Einheiten)
Supervision 1 SSt (15 Einheiten)
Schulpraktikum Phase 2a: Fachbezogenes Praktikum im Unterrichtsfach 1, Dauer 4 Wochen, ab dem 5. Semester
Seminar 3 SSt (45 Einheiten)
Supervision 1 SSt (15 Einheiten)
Schulpraktikum Phase 2b: Fachbezogenes Praktikum im Unterrichtsfach 2,
Dauer 4 Wochen, ab dem 5. Semester
Seminar 3 SSt (45 Einheiten)
Supervision 1 SSt (15 Einheiten)
Das fachbezogene Praktikum der schulpraktischen Ausbildung wird (im jeweiligen Unterrichtsfach) vom Betreuungslehrer an der jeweiligen Schule eigenverantwortlich innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen geleitet. Dieses Praktikum
gilt nach der erfolgreichen Teilnahme an der begleitenden Supervision und nach der Abgabe des Berichts als absolviert. Voraussetzung für den Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist die erfolgreiche Absolvierung des pädagogischen Praktikums.
Es wird empfohlen, bei der schulpraktischen Ausbildung nach Möglichkeit Unterrichtserfahrungen in der Sekundarstufe 1 und in der Sekundarstufe 2 bzw. in den Allgemeinbildenden und in den Berufsbildenden Höheren Schulen einzubeziehen. Die schulpraktische Ausbildung wird mit dem Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien organisiert. Bei der Auswahl und Weiterbildung der Betreuungslehrer/innen und bei der Evaluation der Übungsphase des Schulpraktikums ist zwischen dem Institut für die schulpraktische Ausbildung der Universität Wien und der Studienkommission zusammenzuarbeiten. |