Die Lehramtsstudien der Unterrichtsfächer Mathematik, Darstellende
Geometrie, Physik und Chemie, dienen der fachlichen, fachdidaktischen
und pädagogischen Berufsvorbildung unter Einschluss einer
schulpraktischen Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern für das Lehramt
an höheren Schulen. Als Fachleute für die Vermittlung
naturwissenschaftlich-mathematischer Kenntnisse erwerben die
Absolventinnen und Absolventen Qualifikationen, die ihnen auch andere
Berufsmöglichkeiten eröffnen. Beispiele hierfür sind die Lehrtätigkeit
in anderen Schultypen oder in der Erwachsenenbildung, die
Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen einschlägiger Bereiche oder die
Tätigkeit im Wissenschaftsjournalismus und –management.
Das primäre Ziel des Studiums ist der Erwerb eines breiten,
wissenschaftlich fundierten Grundlagenwissens des jeweiligen
Unterrichtsfachs unter Einbeziehung der Informationstechnologien. Diese
Basis soll die Absolventen/innen befähigen, der wissenschaftlichen
Entwicklung des Fachs in den Jahren ihres Berufslebens zu folgen und so
ihr Unterrichtsfach unter Orientierung am jeweiligen Stand der
Wissenschaft lehren zu können. Von den Absolventinnen und Absolventen
wird das Bestreben nach einer engagierten und optimalen Ausübung ihres
Berufs und die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fortbildung
erwartet. Die Studien orientieren sich sowohl am Forschungsgegenstand
der beteiligten Fächer als auch am Lehrplan der höheren Schulen. Von
Lehrkräften wird erwartet, dass sie ihr Fach in interdisziplinäre
Zusammenhänge stellen und Querbezüge herstellen können.
Die unabdingbare fachliche Kompetenz zur Vermittlung der Fachkenntnisse
erfordert aber auch fachdidaktische, personale und kommunikative,
pädagogische, didaktische, erziehungspsychologische Fähigkeiten, sowie
schulorganisatorische Kenntnisse, die auch im Rahmen einer
schulpraktischen Ausbildung erworben werden.
Durch die Wahl einer Diplomarbeit in einem der gewählten
Unterrichtsfächer können die Studierenden das Wissen vertiefen und
Einblicke in die wissenschaftliche Forschung im entsprechenden Gebiet
gewinnen. Durch den Abschluss des Lehramtsstudium wird auch die
Zulassungsvoraussetzung für ein Doktoratsstudium in einem
facheinschlägigen Unterrichtsfach erworben.
Im Detail umfasst das Qualifikationsprofil der Lehrerin/des Lehrers folgende allgemeine Aspekte:
1.1. Personale und kommunikative Aspekte
Das pädagogische und didaktische Wirken der Lehrerin/des Lehrers hängt
wesentlich von ihrer/seiner Persönlichkeit ab. Bedeutsam sind daher
ihre/seine Fähigkeiten * zu einem vom Berufsethos getragenen Urteilen,
Entscheiden und Handeln;
• zur Selbstreflexion in pädagogischer, fachwissenschaftlicher, didaktischer und kommunikativer Hinsicht;
• zu einem von wechselseitiger Wertschätzung und
gegenseitigem Verständnis getragenen Umgang mit Schülern und Eltern;
• zur Kooperation mit Kollegen und Vorgesetzten;
• zur Nutzung persönlichkeitsstabilisierender Methoden (Entlastungstechniken) und Institutionen (Supervision);
• zur sachlichen, logischen und kritischen Beurteilung von Informationen, Situationen und Konzepten;
• zur Erfassung der wesentlichen Informationen, zu
ihrer Verknüpfung mit Kenntnissen aus verschiedenen Gebieten und zur
kreativen Anwendung in Problemlösungen;
• zur Erweiterung ihrer/seiner Kompetenzen durch selbstgesteuertes berufsbegleitendes Lernen.
1.2. Pädagogische Aspekte
Die von den Lehrerinnen und Lehrern geforderte pädagogische Kompetenz umfasst die Fähigkeiten
• zur Gestaltung einer wirksamen erzieherischen Interaktion im Sinne eines demokratischen Führungsstils;
• zur Förderung positiver sozialer Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern;
• zur Aufklärung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in der Schule;
• zur Herstellung und Sicherung eines Ordnungsrahmens für die Durchführung des Unterrichts;
• zum wirkungsvollen Einsatz der gesetzlich verfügbaren Erziehungsmittel;
• zur Wahrnehmung und Abwendung von Gefährdungen der Schülerinnen und Schüler.
1.3. Didaktische Aspekte
Von der/dem Lehrer/in fordert dies die Fähigkeit
• zur Herstellung eines positiven Lernklimas;
• zur Motivation der Schülerinnen und Schüler;
• zur Strukturierung des Lehr-/Lern-Prozesses nach lern- und motivationstheoretischen Grundsätzen;
• zur Organisation des Lernens der einzelnen
Schülerin/des Schüler im Rahmen des Lernkollektivs der Schulklasse;
• zur Beachtung der individuellen Lernvoraussetzungen
und Lernbefähigung durch Differenzierung und Individualisierung des
Lehrens;
• zur klaren und lebendigen Darstellung der Lehrinhalte in mündlicher und schriftlicher Form;
• zur Bewertung und zum Einsatz von medialen Lehr-
und Lernhilfen, insbesondere auch der Informationstechnologien;
• zur Gestaltung von notwendigen Rückmeldungen über das Erreichen oder Nichterreichen von Lernzielen;
• zur Planung und Durchführung der Leistungsmessung
und Leistungsbeurteilung unter Beachtung der Kriterien der
Objektivität, Reliabilität und Validität.
1.4. Erziehungspsychologische Aspekte
Erforderlich für den Lehrberuf sind die Fähigkeiten
• zur Untersuchung und Klärung pädagogischer
Phänomene und Probleme unter Anwendung entwicklungs-, sozial- und
lernpsychologischer Theorien;
• zur Berücksichtigung der phasenspezifischen
Erscheinungsform und Entwicklungsaufgaben der späten Kindheit, des
Jugendalters und der Adoleszenz bei der Planung von Erziehung und
Unterricht;
• zur richtigen Einschätzung der Leistungsfähigkeit
der Schülerinnen und Schüler und zur Vermeidung von Über- und
Unterforderung;
• zur Anwendung angemessener Interaktionsformen in sozialen Konfliktfeldern;
• zur Vermeidung repressiver, Angst erzeugender Interaktionsformen;
• zur Beratung von Schülern und Eltern über notwendige psycho- und sozialtherapeutische Maßnahmen.
1.5. Schulorganisatorische Aspekte
Die Schule als gesellschaftliche Dienstleistungsinstitution ändert sich
mit gesellschaftlichen Erwartungen und wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Lehrerinnen und Lehrer haben daher die Aufgabe, an der
Weiterentwicklung der Schule mitzuwirken.
Besondere Anforderungen entstehen aus der den Schulen heute gewährten größeren Eigenständigkeit (Autonomie).
Für Lehrerinnen/Lehrer ergibt sich daraus die Notwendigkeit der Fähigkeiten
• zur Beurteilung der Stellung der Schule im demokratischen Rechtsstaat;
• zur Gestaltung der pädagogischen Arbeit im
Spannungsfeld zwischen pädagogischer Freiheit und Weisungsgebundenheit;
• zur Mitarbeit in den Gremien der Schulpartnerschaft;
• zur Mitgestaltung der Lehrpläne auf Schulebene;
• zur produktiven Kommunikation mit vorgesetzten
Entscheidungsträgern und außerschulischen Interessenvertretern;
• zur Durchführung qualitätsfördernder Innovationen und deren Evaluation;
• zur Mitwirkung an der Organisationsentwicklung der Schule im Hinblick auf Schulprogramme und Schulprofile.
1.6. Fachdidaktische Aspekte
Die fachdidaktische Kompetenz umfasst die Fähigkeiten
• zur Begründung des Unterrichtsfaches als Lehr-/Lern-Bereich der Schule;
• zum Verständnis der Stellung des Unterrichtsfaches im Fächerkanon der Schule;
• zum Erkennen der multidisziplinären wissenschaftlichen Grundlagen des Unterrichtsfaches;
• zur Interpretation des Lehrplans unter den Aspekten
der Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte und der Bestimmung der
Lehr-/Lern-Ziele;
• zur Planung und Gestaltung der fachunterrichtlichen
Lehr-/Lern-Prozesse unter Beachtung der strukturellen, thematischen und
praktischen Besonderheiten des Unterrichtsfaches;
• zur Planung und Durchführung der dem Unterrichtsfach entsprechenden Formen der Leistungsbeurteilungen;
• zur Bereitschaft zur fächerübergreifenden
Kooperation im Rahmen von Unterrichtsprojekten insbesondere im Hinblick
auf die Unterrichtsprinzipien.
1.7. Fachwissenschaftliche Aspekte
Den Studierenden sind in allen für das jeweilige Unterrichtsfach
grundlegenden Wissenschaften folgende Befähigungen zu vermitteln:
• Grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden, Forschungsergebnisse und Systematik der Disziplinen.
• Die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Behandlung von einschlägigen Problemen und Themen.
• Vertieftes Wissen und Verständnis in den lehrplanrelevanten Bereichen der wissenschaftlichen Disziplinen.
• Verständnis für die historische Entwicklung der
wissenschaftlichen Disziplinen und ihrer Forschungsprobleme und
Forschungsergebnisse.
• Die Bereitschaft und Fähigkeit, die
kontinuierlichen Veränderungen im Fortschritt der Wissenschaften mit-
bzw. nachzuvollziehen.
Für die einzelnen Unterrichtsfächer bedeutet dies Basis-, grundlegende
und detaillierte Kenntnisse sowie Verständnis und Befähigung zur
Durchführung fachspezifischer Aufgaben. In Hinblick sowohl auf
die Erfordernisse der Wissenschaft also auch auf das berufliche Profil
können einzelne Lehrveranstaltungen auch in einer Fremdsprache
angeboten werden. Dieses allgemeine Qualifikationsprofil wird
durch fachspezifische Anmerkungen in den einzelnen Studienplänen
ergänzt.