1 Die erste Diplomprüfung besteht aus der Ablegung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, die gemäß den einzelnen Studienplänen die für den ersten Studienabschnitt vorgeschriebenen Prüfungsfächer bilden, oder aus Fachprüfungen gemäß Prüfungsordnung.
2 Die zweite Diplomprüfung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung ist die positive Ablegung aller Lehrveranstaltungsprüfungen des zweiten Studienabschnitts, welche gemäß dem Studienplan die für den zweiten Studienabschnitt vorgeschriebenen Prüfungsfächer bilden, oder der Fachprüfungen gemäß Prüfungsordnung und dem positiven Abschluss der freien Wahlfächer.
Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist eine kommissionelle Prüfung vor einem aus drei Personen bestehenden Prüfungssenat. Drei Fälle sind zu unterscheiden:
a) In beiden Unterrichtsfächern ist eine kommissionelle Diplomprüfung mit je einem Prüfer vorgesehen: Dann ist diese in Form einer (maximal einstündigen) kommissionellen Gesamtprüfung vor dem Prüfungssenat abzulegen, wobei aus jedem Unterrichtsfach jeweils ein/e Prüfer/in zu wählen ist. Dabei ist den Prüferinnen oder Prüfern annähernd dieselbe Zeit einzuräumen. Ein Prüfungsfach des zweiten Teiles der zweiten Diplomprüfung ist aus dem Unterrichtsfach, in dem die Diplomarbeit verfasst wurde, das zweite Prüfungsfach ist aus einem der Fächer des zweiten Unterrichtsfaches zu wählen.
b) In nur einem Unterrichtsfach ist eine kommissionelle Diplomprüfung vorgesehen: Dann ist diese in Form einer (maximal) einstündigen kommissionellen Prüfung vor einem aus zwei Prüferinnen oder Prüfern dieses Faches bestehenden Prüfungssenat abzulegen.
c) Ist in einem Unterrichtsfach die kommissionelle Diplomprüfung mit zwei Prüfern vorgesehen, so findet sie statt in Form von zwei zeitlich getrennten (maximal jeweils einstündige) kommissionellen Gesamtprüfungen vor dem Prüfungssenat in jedem der beiden Un