(1) Das Doktoratsstudium ist mit einem Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten auf eine Regelstudiendauer von drei Jahren ausgerichtet
(2) Das Doktoratsstudium umfasst die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der
Wissenschaftlichen Vertiefung, das Verfassen einer Dissertation sowie die Dissertationsverteidigung.
(3) Im Rahmen der
Wissenschaftlichen Vertiefung sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-Punkten zu absolvieren.
(4) Der Dissertation und der Dissertationsverteidigung entsprechen 162 ECTSPunkte.
Ad (1):
Das Doktoratsstudium muss nicht verpflichtend 3 Jahre in Anspruch nehmen. Bei einer jährlichen Studienbelastung von 60 ECTS-Punkten soll der Arbeitsaufwand des Doktoratsstudiums 3 x 60 = 180 ECTS-Punkten entsprechen (siehe §4, Abs. 1, Zi 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung der TU Wien).