Dissertation
(1) Das Thema der Dissertation muss einem an der TU Wien vertretenen Fach zuordenbar sein.
(2) Das Thema sowie die Betreuerin/ der Betreuer der Dissertation bedürfen gemäß §23, Abs. 6 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung der TU Wien der Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bearbeitung des Dissertationsthemas einzuholen.
(3) Eine Dissertation ist eine selbstständig durchgeführte wissenschaftliche Arbeit.
(4) Die Dissertation ist als abschließende schriftliche Arbeit beim zuständigen studienrechtlichen Organ zur Beurteilung einzureichen.
(5) Nach Möglichkeit soll eine / einer der beiden Beurteilerinnen / Beurteiler Universitätslehrerin / Universitätslehrer an der TU Wien sein, die / der zweite Beurteilerin / Beurteiler einer anderen Fakultät oder Universität oder einer externen Forschungsinstitution angehören. Im Falle eines interdisziplinären Dissertationsthemas sollen die Beurteilerinnen / Beurteiler die beteiligten Disziplinen vertreten.