Ziel des wissenschaftlichen Lehramts-Studiums ist die Berufsvorbildung zur Lehrerin und zum Lehrer an Höheren Schulen für das gewählte Unterrichtsfach. Für die grundsätzliche Aufgabenstellung von Lehramtsstudien wird auf Anlage 1 Z 3.1 UniStG verwiesen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums sollen auch für andere Berufsfelder qualifiziert sein, beispielsweise für die allgemeine und berufliche Weiterbildung (auch im nichtschulischen Bereich). Das Studium schließt mit der Verleihung des Titels "Magistra /Magister der Naturwissenschaften" "(Mag.rer.nat.)" ab. Ferner bereitet das Studium auf ein weiterführendes Doktoratsstudium vor.
Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer an den Höheren Schulen ist die Vermittlung von allgemeiner und beruflicher Bildung durch die Anregung und Unterstützung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler. Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Erkenntnisse sollen über das Fach hinaus zu eigenverantwortlicher Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben eine professionelle pädagogische Dienstleistung zu erbringen. Ihre Aufgaben gemäß Schulunterrichtsgesetz umfassen neben dem Unterricht und der Beurteilung auch die Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern sowie die Mitwirkung bei der Entwicklung der Schule. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen bereit und fähig sein, schulpädagogisches Geschehen wahrzunehmen und zu gestalten. Dabei sollen sie sich auf ein gutes Theorie- und Erfahrungswissen stützen.
Diese Qualifikationen können im Rahmen des Studiums nur grundgelegt werden und bedürfen einer Weiterentwicklung im Unterrichtspraktikum und selbstständiger berufsbegleitender Fortbildung.
Der folgende Teil des Qualifikationsprofils beschreibt jene Fähigkeiten, die während des Studiums erworben werden sollen. Es sind dies:
Fachdidaktische Fähigkeiten
Für die Berufsvorbildung zur Lehrerin und zum Lehrer an einer Höheren Schule ist die Fachdidaktik eine wissenschaftliche Schlüsseldisziplin.
Zur Fachdidaktik gehören folgende Fähigkeiten:
- Verständnis für die Stellung des Faches im Fächerkanon zu erwecken und dabei die multidisziplinären wissenschaftlichen Grundlagen des Faches darzustellen
- Planung und Gestaltung des Fachunterrichtes unter Beachtung des Lehrplanes sowie Unterstützung bei Fachbereichsarbeiten
- Einbeziehung geschlechtersensitiver Gesichtspunkte
- Planung und Durchführung der dem Unterrichtsfach entsprechenden Formen der Leistungsbeurteilung
- Fächerübergreifende Kooperation
- Durchführung von Unterrichtsprojekten.
Fachwissenschaftliche Fähigkeiten
Die Gestaltung des Unterrichts erfordert gute Kenntnisse in den für die Unterrichtsfächer relevanten Wissenschaften, insbesondere:
Grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden, Forschungsergebnisse und Systematik der Disziplinen
- Die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Behandlung von einschlägigen Problemen und Themen
- Vertieftes Wissen und Verständnis in den lehrplanrelevanten Bereichen der wissenschaftlichen Disziplinen
- Verständnis für die historische Entwicklung der wissenschaftlichen Disziplinen und ihrer Forschungsprobleme und Forschungsergebnisse
- Die Bereitschaft und Fähigkeit, die kontinuierlichen Veränderungen der Wissenschaften mit- bzw. nachzuvollziehen.
Erziehungswissenschaftliche Fähigkeiten
In der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung sind die erziehungswissenschaftlichen Grundlagen der Handlungskompetenz der Lehrerin und des Lehrers zu vermitteln. Diese umfassen die
PERSONALE KOMPETENZ:
Die pädagogische und didaktische Wirkung der Lehrerin und des Lehrers hängt wesentlich von ihrer und seiner Persönlichkeit ab.
Das schulpädagogische Handeln lässt sich nicht auf technologische Anwendung wissenschaftlicher Befunde reduzieren.
Bedeutsam ist daher der Erwerb von Fähigkeiten
- zu einem vom Berufsethos getragenen Urteilen, Entscheiden und Handeln;
- zur realistischen Einschätzung der eigenen besonderen Fähigkeiten und Schwächen;
- zu einem von wechselseitiger Wertschätzung geleiteten Umgang mit Schülerinnen, Schülern und Eltern;
- zur Kooperation mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten;
- zur Nutzung persönlichkeitsstabilisierender Methoden (Entlastungstechniken) und Institutionen (Supervision);
- zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen durch kontinuierliche Weiterbildung.
PÄDAGOGISCHE KOMPETENZ:
Die Schule hat an der Entwicklung der Weltanschauung und Wertordnung der Schülerinnen und Schüler mitzuwirken,
wobei das primäre Erziehungsrecht der Eltern zu achten ist. Die Schule hat weiters die Schülerinnen und Schüler zu Bürgerinnen und Bürgern einer demokratisch verfassten Gesellschaft zu erziehen. Die von den Lehrerinnen und Lehrern geforderte pädagogische Kompetenz umfasst die Fähigkeiten
- zur Gestaltung des pädagogischen Verhältnisses als einer Relation zwischen Subjekten;
- zur Entwicklung einer wirksamen erzieherischen Interaktion im Sinne eines demokratischen Führungsstils;
- zur Förderung positiver sozialer Beziehungen;
- zur Aufklärung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in der Schule;
- zur Herstellung und Sicherung eines Ordnungsrahmens für die Durchführung des Unterrichts;
- zum wirkungsvollen Einsatz der gesetzlich verfügbaren Erziehungsmittel;
- zur Wahrnehmung und Abwendung von Gefährdungen für Schülerinnen
und Schüler.
PSYCHOLOGISCHE KOMPETENZ:
Die Kenntnis von Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Entwicklung und des Sozialverhaltens stellt eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung wirksamen schulpädagogischen Handelns dar. Erforderlich für den Lehrberuf sind daher die Fähigkeiten
- zur Untersuchung und Erklärung pädagogischer Phänomene und Probleme unter Anwendung entwicklungs-, sozial- und lernpsychologischer Theorien;
- zur Berücksichtigung phasenspezifischer Erscheinungsformen und Entwicklungsaufgaben der späten Kindheit, des Jugendalters und der Adoleszenz bei der Planung und Durchführung von Erziehung und Unterricht;
- zur richtigen Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und zur Vermeidung von Über- und Unterforderung;
- zur Anwendung angemessener Interaktionsformen in sozialen Konfliktfeldern;
- zur Vermeidung repressiver, angsterzeugender Interaktionsformen;
- zur Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über notwendige psycho-
und sozialtherapeutische Maßnahmen.
SCHULORGANISATORISCHE KOMPETENZ:
Die Schule als gesellschaftliche Dienstleistungsinstitution entwickelt sich mit veränderten gesellschaftlichen Erwartungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Lehrerinnen und Lehrer haben daher die Aufgabe, an der Weiterentwicklung der Schule mitzuwirken. Besondere Anforderungen entstehen aus der den Schulen heute gewährten größeren Eigenständigkeit (Autonomie). Für Lehrerinnen und Lehrer ergibt sich daraus die Bedeutung der Fähigkeiten
- zur Beurteilung der Stellung der Schule im demokratischen Rechtsstaat;
- zur Gestaltung der pädagogischen Arbeit im Spannungsfeld zwischen pädagogischer Freiheit und Weisungsgebundenheit;
- zur Mitarbeit in den Gremien der Schulpartnerschaft;
- zur Mitgestaltung der Lehrpläne auf Schulebene;
- zur produktiven Kommunikation mit vorgesetzten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und außerschulischen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern;
- zur Durchführung qualitätsfördernder Innovationen und deren Evaluation;
- zur Mitwirkung an der Organisationsentwicklung der Schule im Hinblick auf Schulprogramme und Schulprofile.
DIDAKTISCHE KOMPETENZ:
Die Schule als spezifische Lernformation stellt eine entscheidende institutionelle Rahmenbedingung für das Unterrichten als Anregung, Unterstützung und Sicherung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler dar. Von der Lehrerin und vom Lehrer erfordert dies Fähigkeiten
- zur Herstellung eines positiven Lernklimas;
- zur Motivation der Schülerinnen und Schüler;
- zur Strukturierung des Lehr-/Lern-Prozesses nach lern- und motivationstheoretischen Grundsätzen,
- zur Organisation des Lernens der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers im Rahmen des Lernkollektivs der Schulklasse,
- zur Beachtung der individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbefähigungen
durch Differenzierung und Individualisierung des Lehrens;
- zur klaren Darstellung der Lehrinhalte in mündlicher und schriftlicher Form;
- zur Bewertung und zum Einsatz von medialen Lehr- und Lernhilfen;
- zur Gestaltung von notwendigen Rückmeldungen über das Erreichen oder Nichterreichen von Lernzielen;
- zur Planung und Durchführung der Leistungsbeurteilung unter Beachtung der Kriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität |