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Praxis
(1) Die Studierenden haben gemäß § 9
UniStG vor Anmeldung zur abschließenden kommissionellen
Prüfung eine facheinschlägige Praxis
im sozio-technischen Bereich im Umfang von
insgesamt 8 Wochen zu absolvieren.
(2) Der Nachweis der absolvierten
Praxis ist mit der Anmeldung zur abschließenden kommissionellen
Prüfung vorzulegen.
Hinweis: Studierende, welche den
B.Eng. SE anstreben, haben den Nachweis der absolvierten
Praxis bereits zum Abschluss des 2.
Studienabschnitts vorzulegen.
(3) Sollte es keine Möglichkeit
geben, die Praxis in der Wirtschaft abzuleisten, wird den
Studierenden die Möglichkeit geboten,
diese durch entgeltfreie Mitarbeit an Projekten der
Institute der Fakultät für
Maschinenbau durchzuführen.
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