Die Studiendauer des Diplomstudiums Psychologie ist gemäß UniStG (Anl. 1 Z 5.14) mit 10
Semestern festgelegt.
(1) Das Diplomstudium Psychologie gliedert sich in zwei Studienabschnitte.
(2) Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester. Er wird mit der Studieneingangsphase
gem. § 38 Abs. 1 UniStG eingeleitet und mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.
Ziel des ersten Studienabschnitts ist es, den Studierenden ein umfassendes Wissen in den
Grundlagenfächern der Psychologie und in den für die Psychologie relevanten
wissenschaftlichen Forschungsmethoden zu vermitteln. Dabei sollen die Studierenden in
besonderer Weise mit den unterschiedlichen paradigmatischen und methodischen Ansätzen des
Faches vertraut gemacht werden.
(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst sechs Semester und dient zur Vertiefung und speziellen
Ausbildung (§ 13 Abs. 2 UniStG). Er wird mit der Abfassung einer Diplomarbeit und der zweiten
Diplomprüfung abgeschlossen.
Ziel des zweiten Studienabschnitts ist es, das Grundlagenwissen der Studierenden zu vertiefen
und durch Kenntnisse in den Anwendungsfächern zu erweitern. Durch Wahlmöglichkeiten in den
beiden Wahlfachbereichen „Grundlagenvertiefung” und „Anwendung” soll den Studierenden die
Möglichkeit gegeben werden, das Studium stärker an speziellen Interessen zu orientieren.
(4) Zusätzlich ist im Verlauf des Studiums eine Pflichtpraxis (§ 9 UniStG) im Ausmaß von
wenigstens 12 Wochen zu absolvieren. Im Rahmen dieser Praxis sollen die Studierenden direkte
Erfahrungen in psychologischen Tätigkeiten sammeln.