Pflichtpraxis im Bakkaulareatsstudium
Im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums ist eine mindestens vier Wochen umfassende, auf die
Inhalte des Studiums bezogene, praktische Arbeit, die im Wesentlichen außerhalb des Institutes
durchgeführt wird, als ‚Pflichtpraxis’ zu absolvieren.
1. Grundsätzlich kann die Praxis zusammenhängend oder in mehreren Teilen absolviert
werden.
2. Die Art der Praxis und die für die Praxis in Frage kommende Gastinstitution muss von der
Studienkommission anerkannt werden.
3. Für das Bakkalaureatsstudium der ‚Organismischen Biologie/Ökologie’ gelten 10 Tage
Exkursionen nach Angebot der Institute als vorgeschriebener Teil der Pflichtpraxis. Diese 10
Exkursionstage entsprechen 50 % der Pflichtpraxis.
4. Für die Bakkalaureatsstudien Physiologie/Zellbiologie und Genetik/Molekularbiologie werden
die Absolvierung von mindestens 5 Exkursionstagen nach Angebot der Institute empfohlen.
Die 5 Exkursionstage entsprechen dabei 25 % der Pflichtpraxis.
5. Für die absolvierte Praxis ist ein Nachweis mit den üblichen Bestätigungen (Ort, Stelle,
Dauer, Betreuung und Kurzbeschreibung der Tätigkeit) zu erbringen.
6. Sollte die Durchführung einer Pflichtpraxis nachweislich aus organisatorischen Gründen nicht
möglich sein, kann eine entsprechende, unentgeltliche Tätigkeit an den am Studium
beteiligten Instituten durchgeführt werden.
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