(1) Das Lehramtsstudium an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg
dauert neun Semester und umfasst inklusive der Freien Wahlfächer je nach Unterrichtsfach
zwischen 74 und 113 Semesterstunden sowie die schulpraktische Ausbildung im Ausmaß
von 12 Wochen (§13 Abs. 1 sowie Anlage 1 Z 3.6 UniStG).
(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte (§13 Abs. 2 UniStG).
(3) Der erste Studienabschnitt hat die Aufgabe, in das Studium einzuführen und umfasst vier
Semester.
(4) Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung
und umfasst fünf Semester.