(1) Die vorgesehene Studiendauer beträgt für das Doktoratsstudium der Philosophie an der
Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, einschließlich der für die
Anfertigung der Dissertation vorgesehenen Zeit, vier Semester.
(2) Als Teil des Doktoratsstudiums sind von der Studierenden bzw. dem Studierenden
forschungsrelevante Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt zwölf Semesterstunden
(SemSt.) in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.
(3) Als doktoratsspezifische Pflicht- und Wahlfächer sind vorgesehen:
Pflichtfächer:
2 SemSt. Forschungsseminar
2 SemSt. Dissertantenseminar
2 SemSt. Wissenschaftstheorie (Arbeitsgemeinschaft oder ähnliche Lehrveranstaltung mit
prüfungsimmanentem Charakter)
Wahlfächer:
2 SemSt. Wissenschaftstheorie aus dem Fachbereich oder Dissertantenseminar/Privatissimum
4 SemSt. nach Wahl
Die genannten Lehrveranstaltungen werden wie folgt definiert:
Forschungsseminar: Dieses dient der Präsentation und Diskussion der am Institut laufenden
Forschungsarbeiten und soll abwechselnd von den Habilitierten, wenn möglich auch
fächerübergreifend, angeboten werden. Diese Lehrveranstaltung hat prüfungsimmanenten
Charakter.
Dissertantenseminar: Dieses soll einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Faches
und der konkreten Arbeit der Dissertantin bzw. des Dissertanten herstellen und eine
kontinuierliche Betreuung des Fortgangs der Arbeit gewährleisten. Diese Lehrveranstaltung hat
prüfungsimmanenten Charakter.
Wissenschaftstheorie: Der Zweck dieser LV besteht in der wissenschaftstheoretischen Vertiefung
und der methodologischen Reflexion nach internationalen Standards und soll insbesondere zu
einer vermehrten Präzision wissenschaftlicher Aussagen führen. Die Form der Vermittlung erfolgt
idealerweise durch Team-Teaching.