Im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums ist die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
im Ausmaß von mindestens 8 Wochen verpflichtend. Sie kann in Organisationen/ Einrichtungen
im Medien- und Kommunikationsbereich im In- und Ausland absolviert werden. Als solche sind
beispielsweise öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten, Redaktionen von
Printmedien, Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Kommunikationsagenturen oder Abteilungen
für Werbung oder Public Relations zu nennen. In der Regel umfasst die Praxis ein
kontinuierliches Volontariat von 8 Wochen, in Ausnahmefällen kann sie auch in zwei Teilen zu je
4 Wochen absolviert werden.
Besteht keine Möglichkeit zur Absolvierung einer Praxis, kann diese mit Genehmigung des
zuständigen Organs für Studienangelegenheiten durch die Mitarbeit an einem am Institut
durchgeführten Projekt ersetzt werden. |