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Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die bestandene Zulassungsprüfung in den
Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgel-Literatur und Orgelimprovisation, Gesang und Chorleitung
und einem Kolloquium über Studienwahl und Studienperspektiven. Darüber hinaus wird
berücksichtigt:
- Erfahrung im kirchenmusikalischen Bereich
- Matura
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit christlicher Konfession und kirchlicher Praxis
- psychische Belastbarkeit und physische Eignung
Zulassungsprüfung:
Vor der Zulassung zum Studium ist eine Zulassungsprüfung aus folgenden musikalischen
Bereichen zu absolvieren:
Tonsatz für Kirchenmusiker/Kirchl. Komposition:
Diktate: Intervalle, Dreiklänge, einstimmig, einstimmig mit Rhythmus, Rhythmus, zweistimmig
Grundbegriffe: Aussetzen eines Generalbasses, vierstimmiger Satz eines Choralabschnittes in
gemischter Lage.
Orgel-Literatur: Vorspiel von drei Werken unterschiedlicher Epochen, dabei ist ein Werk von
J. S. Bach obligatorisch
Chor- und Ensembleleitung: Einstudierung eines Kanons bzw. eines zwei- bis dreistimmigen
einfachen Liedes in allen Stimmlagen
Liturgisches Orgelspiel/Orgelimprovisation: Harmonisation einfacher GL- und EG-Lieder
sowie Intonationen dazu
Gesang: Vortrag von drei Gesangstücken unterschiedlicher Epochen, Blattsingen
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