 |
Zulassungsvoraussetzung
Vor der Zulassung zum Bakkalaureat ist die Zulassungsprüfung (KP) zu
absolvieren.
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus einem Instrumentalvorspiel, einer Prüfung der
Grundkenntnisse der allg. Musiklehre und einer Prüfung elementaren Klavierspiels.
3 Werke aus unterschiedlichen Stilepochen z.B beim Studium Querflöte:
- 1 Barockwerk für Flöte solo (Bach – Partita, Telemann – Fantasie)
- 1 Konzert von Mozart
- 1 Werk aus einer anderen Stilepoche
Den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache haben Studierende, deren
Muttersprache nicht Deutsch ist, im Bakk- und MagStudium spätestens vor der
Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester zu erbringen (UniStG.
§37Abs.2). |
|
 |