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Zulassungsvoraussetzung
Die Eignung zum Bakkalaureatsstudium wird in der Zulassungsprüfung festgestellt.
Zulassungsprüfung:
Die kommissionelle Zulassungsprüfung besteht aus einem Vorsingen, einer Prüfung der Grundkenntnisse
der allgemeinen Musiktheorie und einer Prüfung elementaren Klavierspiels.
Für Kandidaten/Kandidatinnen deren Muttersprache nicht deutsch ist, ist auch eine Prüfung der
Deutschkenntnisse erforderlich.
• Für das Vorsingen sollen 5 Gesangsstücke (Lieder und Arien aus Opern und Oratorien)
unterschiedlicher Stilepochen und in verschiedenen Sprachen, davon mindestens ein Stück in
deutscher und ein Stück in italienischer Sprache sowie ein Rezitativ vorbereitet werden.
Das Programm ist auswendig vorzutragen.
• Am ersten Tag singt der Kandidat/die Kandidatin ein selbstgewähltes und eventuell ein von der
Kommission ausgesuchtes Stück vor.
• Am zweiten Tag findet für die Kandidaten/Kandidatinnen, die den ersten Teil der Prüfung bestanden
haben, der 2. Teil der Prüfung statt
1. Vorsingen
• Ein selbstgewähltes und ein von der Kommission ausgesuchtes Stück
• Eventuell das Vorsingen von Vokalisen oder Skalen
• Rezitation eines Liedtextes auf deutsch
2. Theorieprüfung
• Kenntnisse von Akkorden und Intervallen in ihren verschiedenen Formen sowie von Dur- und
Moll- Skalen und Tonarten
• Vom-Blatt-Singen
• Nachklopfen elementarer Rhythmen
• Nachsingen und Bestimmen von Dur-, Moll-Skalen, Intervallen und Dreiklängen
3. Klavierprüfung
• Vortrag von zwei Klavierkompositionen (Originalwerke) aus zwei Stilepochen oder Nachweis
einer mindestens 2-jährigen Klavierunterrichtszeit
4. Prüfung der Deutschkenntnisse
b) Ergänzungsprüfungen
Deutsch (KP), im Rahmen der Zulassungsprüfung
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