DISSERTATION
Richtlinien zum Verfassen einer
Dissertation
Das derzeitige Studium der
Humanmedizin (N201) ist als Doktoratsstudium ausgewiesen.
Die einschlägigen Bestimmungen sind
im Bundesgesetz über die Studienrichtung Medizin (letzte Fassung 1988) festgelegt.
In §13(1)c ist darin die Möglichkeit der Anfertigung einer Dissertation in
einem der Studienrichtung Medizin zugehörigen Fach angeführt.
Mit dem Wechsel von AHStG auf UniStG
sowie dem mit 1.1.2000 an der Universität Wien wirksam gewordenen UOG 93 sind
dabei eine Reihe von geänderten gesetzlichen Festlegungen in Kraft getreten,
deren wichtigste im folgenden angeführt sind:
Formale Erfordernisse:
- Dissertationen sind unter Angabe des gewünschten
Betreuers vom/von der Studierenden vor Beginn der Bearbeitung beim
Studiendekan schriftlich anzumelden (Formular und weitere Info siehe
unten).
- Die abgeschlossene Dissertation ist beim
Studiendekan einzureichen, der die Dissertation 2 Gutachtern zur
Beurteilung vorzulegen hat. Die Identität von Betreuer und Erstbeurteiler
ist möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben.Es soll vielmehr eine
externe Qualitätskontrolle möglich sein (Erläuterungen zu §62(7)UniStG)
- Erfordert die Bearbeitung eines Themas die
Verwendung der Geld- und Sachmittel des Instituts, so ist die Vergabe nur
zulässig, wenn die Vorständin oder der Vorstand des Instituts über die
beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats
wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und
Forschungsbetriebes untersagt hat“ (§62(1)UniStG).
- Bei der Einreichung der abgeschlossenen
Dissertation ist - falls erforderlich - ein Kurztitel (max. 80 Zeichen
inkl. der Leerzeichen) anzugeben, der in den Promotionsbescheid
aufgenommen wird.
Inhaltliche Erfordernisse:
Dissertationen sind die
wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplomarbeiten dem Nachweis der
Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen
dienen (UniStG§4(9)). Während bei Diplomarbeiten die Aufgabenstellung so zu wählen
ist, daß für eine Studierende/einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von
6 Monaten möglich und zumutbar ist (§61(2)) fehlt eine solche Befristung im
Text für die Abfassung von Dissertationen.
Aus den o.a. Angaben, insbesonders
aus der Definition einer Dissertation ist abzuleiten, daß der/die Studierende
den Nachweis erbringen muß, daß er/sie sich zunächst ausführlich mit dem Stand
der Forschung zum Thema der Dissertation auseinandergesetzt hat. Daraus ist die
Fragestellung, die angewandten Methoden, der Untersuchungsplan und die
vorgesehene (gegegebenenfalls statistische) Auswertung zu entwickeln. Die
erzielten Ergebnisse sind zu interpretieren und im Kontext der einschlägigen
Fachliteratur ausführlich zu diskutieren.
Zusammenfassung der inhaltlichen
Anforderungen:
Der/Die Studierende soll demgemäß lernen:
- sich mit der internationalen Literatur
auseinanderzusetzen
- der Fragestellung adäquate z.B. experimentelle
Methoden zu wählen und anzuwenden.
- die Ergebnisse der Arbeit in geeigneter Form zu
dokumentieren
- sich mit experimentellen und statistischen Daten
kritisch auseinanderzusetzen
- die Anforderungen an Aufbau, Gliederung und
sprachliche Ausformulierung bei der Abfassung einer wissenschaftlichen
Arbeit einzuhalten
Aus diesem Anspruch ergibt sich, da
die selbständige Bewältigung der wissenschaftlichen Fragestellung dokumentiert
und durch die vom Studiendekan bestellten Gutachter beurteilbar ist.
N.B. Das neue curriculum, das
voraussichtlich mit WS 2001/2002 implementiert wird, ist ausdrücklich als
Diplomstudium ausgewiesen und mit einer Diplomarbeit abzuschließen. Diese soll
dem Nachweis dienen, daß ein wissenschaftliches Thema selbständig und
inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeitet werden kann (§4(5)UniStG). Die
zugehörigen Erläuterungen definieren: Die Diplomarbeit soll primär der Lösung
praktischer Aufgaben dienen. Das Thema einer Diplomarbeit ist so zu wählen, daß
für eine Studierende/einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs
Monaten möglich und zumutbar ist (§61(2)UniStG). Die abgeschlossene
Diplomarbeit ist vom Betreuer/der Betreuerin zu beurteilen. Richtlinien für die
Abfassung der Diplomarbeit werden derzeit von einer Arbeitsgemeinschaft der
Studienkommission erarbeitet.
|