 |
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung
der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes.
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A:
1) schriftlich:
· Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate,
rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen).
· Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde).
· Klausur für Formanalyse, mit einer Orchesterpartitur aus der Wiener Klassik.
2) praktisch:
· Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal).
· Vortrag eines vorbereiteten einfachen Vokalstückes
Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten
Prüfungsabschnitt.
Teil B:
· Einfacher Blattspieltest am Klavier
· Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren Schwierigkeitsgrades nach Wahl und
eines selbstgewählten Stückes mittlerer Schwierigkeitsgrad.
Auf Wunsch des Kandidaten zusätzlich auch Vortrag auf einem anderen Instrument als Klavier.
· Dirigieren: Die Dirigierprüfung soll nach Möglichkeit in Form einer Probe mit einem
Streichquartett oder kleinen Ensemble bzw. Vokalensemble stattfinden. Aus einer Gruppe von
den Kandidaten bei der Anmeldung bekanntgegebenen Werken wird von der Prüfungskommission
ausgewählt.
· Gespräch mit dem Kandidaten über allgemeine Musikkultur, Repertoirekunde.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
|
|
 |