Zulassungsprüfung
1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Begabung für das gesamte Studium festzustellen.
2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Bildtechnik
und Kamera werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen
Fächer je eine Aufgabe gestellt.
3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:
TEIL 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.
TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.
TEIL 3: a) Praktisch-künstlerische
Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische
Fach Bildtechnik und Kamera.
b) Schriftlich kreative Arbeit zur
Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und
Dramaturgie.
c) Schriftliche Arbeit zur
Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach
Produktion.
d) Schriftliche bzw.
kreativ-praktische Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das
zentrale künstlerische Fach Regie.
e) Kreative
Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische
Fach Schnitt.
TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als
Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.
Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum
nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene
Prüfungsteil positiv absolviert wurde.
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