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Zulassungsvoraussetzung
1) Für die Zulassung zum Studium „Darstellende Kunst“ an der Universität für
Musik und Darstellende Kunst in Graz ist eine Zulassungsprüfung zu absolvieren.
2) Es wird die künstlerische Begabung, sowie die
Beherrschung der deutschen Sprache geprüft. Gefordert werden:
a) drei selbsterarbeitete Darstellungen aus der dramatischen Literatur, wobei ein
Text dem klassischen Bereich entnommen sein sollte
b) eine selbsterfundene Spielsituation (Improvisation)
c) das Bestehen stimmlicher, musikalischer, sprachlicher und rhythmischer Tests.
d) die Eignung zur Arbeit im Ensemble.
Die Prüfungskommission kann darüber hinaus weitere Aufgaben stellen.
3) Die Zulassungsprüfung erfolgt in drei Abschnitten. Das Bestehen des vorangegangenen
Prüfungsabschnittes berechtigt zur Teilnahme am jeweils folgenden. Das erfolgreiche
Absolvieren aller drei Abschnitte berechtigt zur Zulassung zum Studium.
4) Die Prüfungskommission kann Prüfungsteile, die von BewerberInnen an anderen,
gleichwertigen Ausbildungseinrichtungen nachweisbar bereits bestanden wurden und zur
Teilnahme am jeweils nächsten Prüfungsabschnitt berechtigen, im Rahmen des eigenen
Prüfungsvorganges anerkennen. |
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