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Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem vokalen Teil.
Schriftlicher Teil:
a) Grundkenntnisse der Musiklehre (Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel, Intervalle,
Tonarten, Dreiklänge)
b) Gehörprüfung (Erkennen rhythmisch-melodischer sowie harmonischer Gestalten).
Vokaler Teil:
Drei Vortragsstücke (Lieder oder Arien) verschiedenen Charakters und verschiedener Komponisten,
welche die Feststellung der sängerischen Fähigkeit ermöglichen.
Ein Vortragsstück muss in deutscher Sprache sein. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen.
Zur Feststellung der stimmlichen Qualität können weitere Stimmtests durchgeführt werden.
Alle zur Anmeldung erforderlichen und nicht in deutscher Sprache verfassten Unterlagen (Zeugnisse, Diplome,
Bestätigungen) sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bakkalaureatsstudium den Nachweis der
Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester zu
erbringen.
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