 | Das Doktoratsstudium besteht aus einem Studienabschnitt in der Dauer von vier
Semestern. Es wird mit der positiven Beurteilung aller Teile des Rigorosums
abgeschlossen.
Stundenzahl und Lehrverteilungen:
(1) Die Stundenzahl des Doktoratsstudium beträgt 12 Semesterstunden.
(2) Die Pflicht- und Wahlfächer des Rigorosums gliedern sich in:
- Teilgebiet des Faches, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist.
- Teilgebiet eines Faches, das unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit
der Dissertation von der Kandidatin oder vom Kandidaten zu wählen ist.
(3) Zur Festlegung der Lehrveranstaltungen ist zu Beginn des Doktoratsstudiums im
Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation (siehe § 62 UniStG)
eine Liste zu erstellen, die der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen
Studiendekan zur Kenntnis zu bringen ist. Jedenfalls sind für das unter Abs. 2 Zif. 1
genannte Fach mindestens 4 Wochenstunden als Seminare oder Privatissima vorzusehen,
deren positive Beurteilung Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen
Gesamtprüfung ist. Änderungen in der Liste der zu absolvierenden
Lehrveranstaltungen haben jeweils im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem
Betreuer der Dissertation zu erfolgen und sind der zuständigen Studiendekanin oder dem
zuständigen Studiendekan zur Kenntnis zu bringen.
(4) Positiv beurteilte Prüfungen, die Studierende des Doktoratsstudiums an einer anerkannten
inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, hat
die oder der Vorsitzende der Interuniversitären Studienkommission auf Antrag der oder
des ordentlichen Studierenden anzuerkennen, soweit sie den im Studienplan
vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
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