Für die Zulassung als ordentliche(r) Studierende(r) sind nachstehende Voraussetzungen für die Meldung erforderlich:
I. Ablegung einer Zulassungsprüfung.
Zur Aufnahme als ordentliche/r Studierende/r der Bildenden Kunst ist die positive Ablegung einer
kommissionellen Zulassungsprüfung erforderlich. Gegenstand derselben ist die Feststellung der
künstlerischen Eignung. Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt durch persönliche Abgabe von
Arbeitsproben.
Die Zulassungsprüfung findet einmal jährlich (September/Oktober) statt und gliedert sich
in folgende Teile:
1)Vorlage und Beurteilung von Arbeitsproben bildnerischer Art der AufnahmswerberInnen.
2)Künstlerische Klausurarbeit zum Nachweis der kreativen Begabung mit abschließendem Gespräch.
Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile erfolgreich abgelegt wurden.
II. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
Fremdsprachige ordentliche Studierende der Studienrichtung Bildende Kunst haben bis zum Ende des zweiten meldepflichtigen Semesters den Nachweis zu erbringen, daß sie die deutsche Sprache in einem zum Verständnis der Lehrveranstaltungen ausreichenden Ausmaß beherrschen. Wird der Nachweis nicht bis zum Ende des zweiten fortgesetzten Semesters erbracht |